Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel bzw. Sanitäts- und Hilfsmittel
Mit unseren medizinischen Hilfsmitteln und Sanitätsprodukten bekannter Marken helfen wir Ihnen Ihre Mobilität und ihr Wohlbefinden wieder zu erlangen. Wir bieten Ihnen in der Biber Apotheke folgende Hilfsmittel:
• Für die Inkontinenzversorgung, Urinbeutel sowie hochwertige Markenprodukte von Tena.
• Außerdem erhalten Sie Katheter, Infusionslösungen, Einmalhandschuhe und Erigator für Darmspiegelungen
• Messgeräte für Blutdruck und Blutzucker und medizinische Hilfsmittel für Ihre Hausapotheke
• Hochwertige Bandagen, Verbandmittel, Orthesen und orthopädische Hilfsmittel der Marken Bort, Bauerfeind, Hartmann sowie Produkte weiterer Hersteller.
Wir legen bei allen unseren Produkten aus dem Hilfs- und Sanitätsbereich für den Gebrauch Zuhause großen Wert auf die hochwertige Qualität und auf ausgezeichnete Funktionen.
Sie selber oder eine von Ihnen betreute Person, vllt. Ihre Mutter verfügen über einen Pflegegrad? Dann haben Sie Anspruch auf regelmäßig benötigte Hilfsmittel, ohne zusätzliche Kosten.
- individuell auf Ihren Bedarf abgestimmt
- kostenfrei im Wert von bis zu 40€* pro Monat, dank Ihrer Ihrer Pflegekasse
- inkl. Zustellung zu Ihrem Wunschort (innerhalb unseres Liefergebiets)
Wir kümmern uns sowohl um die Belieferung, als auch um die Abrechnung. Damit Sie sich voll und ganz auf Ihre Pflege konzentrieren können.
Diese Pflegehilfsmittel sind erstattungsfähig:
Wir empfehlen außerdem...
Ihre Biber-Apotheken halten ein großes Sortiment an Pflege- und Hygieneprodukten für Sie bereit, die den Pflegealltag zu Hause einfacher machen.
Haben Sie dennoch Fragen rund um unsere Hilfs- und Sanitätsprodukte, ist Ihnen unser Team der Biber Apotheke gerne behilflich, wir bieten Ihnen beispielsweise eine zertifizierte Bandagen-Beratung. Sprechen Sie uns gerne an!
* §40 Abs. 2SGB XI: Die Aufwendungen der Pflegekassen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel dürfen monatlich den Betrag von 40 Euro* nicht übersteigen. Die Leistung kann auch in Form einer Kostenerstattung erbracht werden.
** Die Kosten für wiederverwendbare Bettschutzeinlagen werden von der Pflegekasse bis zu zweimal pro Jahr zusätzlich zu den 40 Euro* übernommen. Diese Leistung muss gesondert beantragt und genehmigt werden.